Sommer Tipps


Rechte, Pflichten & Tipps

Der Sommer steht nun hoffentlich bald auch meteorologisch vor der Tür und verwöhnt uns mit Freibadwetter und Grillabenden. Hier hört der Spaß für viele Deutsche aber auch schon auf, denn so schön die hohen Temperaturen in der Freizeit sind, so quälend können Sie am Arbeitsplatz werden. Doch ab wann ist es zum Arbeiten tatsächlich zu heiß? Welche Arbeitgeberpflichten bestehen und mit welchen Maßnahmen können Arbeitgeber und Beschäftigte der Hitzebelastung entgegenwirken?



An heißen Sommertagen kann es schnell vorkommen, dass, insbesondere durch bauliche Mängel sowie in nicht klimatisierten Arbeitsräumen wie Büros, Produktions- Kommissionierungsbereichen, Einzelhandelsgeschäften, Kitas, Schulen oder auch in Werkstätten die Lufttemperaturen auf gesundheitlich "unzuträgliche" Werte ansteigen und die Beschäftigten individuell unter der Hitze leiden. Die Temperaturen befinden sich im Bereich der 30 °C und vor allem diejenigen, die in der Hitze arbeiten, müssen auf sich achten und sich schützen. Technische Mängel, wie z.B. alte Maschinen-Antriebssysteme mit hoher Wärmeentwicklung tragen zu erhöhten Raumtemperaturen bei.

Sinkende körperliche und mentale Leistungsfähigkeit wie Arbeitsmotivation, Müdigkeit und Konzentrationseinschränkungen bis hin zu einer vermehrten Schweißabgabe sowie Herz-Kreislaufprobleme sind die Folge. So steigt für viele Menschen erwiesenermaßen auch das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden!

Arbeitgeber und Beschäftigte müssen im gegenseitigen Einvernehmen durch geeignete Maßnahmen die Situation gemeinsam meistern. Verschiedene technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen aber auch das persönliche Verhalten jedes Einzelnen können dazu beitragen.


Was muss der Arbeitgeber rechtlich beachten?

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur und den Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung in allen Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen zu sorgen (Anhang nach § 3 Abs. 1 Ziff. 3.5 (1)(2). Eine maximal zulässige Temperatur wird jedoch nicht genannt.
Ebenfalls ist der Arbeitgeber nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden.
Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung(§5 ArbSchG i.V.m. §3 ArbStättV) sollte der Arbeitgeber passende zusätzliche Maßnahmen veranlassen, die die Belastung durch hohe Temperaturen verringern.
Diese allgemeine Forderung konkretisiert die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur. Im Punkt 4.2 Abs. 3 legt diese fest, dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen +26 °C(Behaglichkeitsbereich) nicht überschreiten soll. Der oben beschriebene "Sommerfall" wird zusätzlich in der ASR A3.5 mit einem gesonderten Punkt. 4.4 geregelt.
Hier wird für Außenlufttemperaturen von über +26 °C ein Stufenmodell mit zu beachtenden Randbedingungen und nötigen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten beschrieben. Dabei können die Beschäftigten bei Lufttemperaturen in Arbeitsräumen in den Stufen bis +30 °C, bis +35 °C und darüber weiter tätig sein, vorausgesetzt der Arbeitgeber ergreift geeignete Schutzmaßnahmen. Trotz dieser neuen Regelungen gibt es für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf z. B. klimatisierte Räume oder "Hitzefrei".


Auf welche Maßnahmen sollten Arbeitgeber achten? –Tipps dazu:

► Beseitigung technischer Mängel: Eine zu hohe Wärmeentwicklung in Gebäuden, begünstigt durch bauliche und technische Mängel darf nicht auf die „lange Bank“ geschoben werden. Wirksame Abhilfemaßnahmen müssen aus der Gefährdungsbeurteilung resultieren und umgesetzt werden. Bei Neubauten auf bauliche Kühlungssysteme achten.

► Unterweisung: Die Beschäftigten für das Thema Hitzebelastung am Arbeitsplatz sensibilisieren (Information, Beratung, Erst-Helfer-Schulung)

► Arbeitszeiten anpassen: Wenn möglich sollte vor allem schwere körperliche Arbeit in die frühen Morgenstunden oder ggf. in den Abend verschoben werden. Auch zusätzliche Kurzpausen von ca. 10 Minuten bringen Erholung.

► Verlegung von Arbeitsplätzen: Es sollte versucht werden, Arbeitsplätze in den Schatten zu verlegen.

► Effektive Steuerung der Klimaanlage/RLT: Ist eine Klimaanlage vorhanden, ist darauf zu achten, dass der Temperaturunterschied zwischen draußen und drinnen nicht zu groß ist, sonst kann man sich leicht erkälten. Empfohlen wird eine Differenz von ca. 6 Grad zur Außentemperatur.

► Mobile Klimageräte: können auch eingesetzt werden, die damit verbundenen Anschaffungs- und Betriebskosten sind zu beachten. Geräuschbelästigungen können entstehen und an den Luftauslässen besteht die Gefahr von Zugluft. Eine Erkältung oder ein "steifer Hals" sind dann nicht ausgeschlossen. Die Betriebsanleitung ist genau zu beachten, insbesondere in Bezug auf die mögliche Raumgröße und die Führung der Schläuche nach außen.

► Sonnenschutzvorrichtungen: Sehr wirkungsvoll auch als Blendschutz sind z. B. außen liegende Jalousien oder hinterlüftete Markisen, innen liegende Rollos sollten aus hellem bzw. hoch reflektierenden Material bestehen ggf. zu geeigneten Blend- und Wärmeschutzvorrichtungen beraten lassen,

► Schutzkleidung muss sein: Die Wärme befreit den Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin nicht,

seine Schutzkleidung ordnungsgemäß zu tragen. sie. kann ggf. durch geeignete sommertaugliche Schutzkleidung ersetzt werden.

► Hohe Außentemperatur: Beträgt die Außentemperatur mehr als +26°C und reichen Sonnenschutzsysteme nicht aus, um die Lufttemperatur im Raum auf maximal +26°C zu halten, muss der Arbeitgeber anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zusätzliche Maßnahmen festlegen. Dabei haben immer technische und organisatorische (beispielsweise effektive Steuerung des Sonnenschutzsystems und der Lüftungseinrichtung, zusätzliche Erholungspausen) gegenüber personenbezogenen Maßnahmen Vorrang.
Regelmäßige Messungen (u.a. Thermohygrographie durchführen lassen)

► Besondere Arbeitnehmergruppen: Für gesundheitlich vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte, sind ggf. andere Maßnahmen erforderlich insbesondere werdende oder stillende Mütter, Frauen an Steharbeitsplätzen, ältere und gesundheitlich gefährdete Beschäftigte (z. B. chronisch Kranke), Menschen mit bestimmter Behinderung bzw. medikamentöser Behandlung.

► Wasser anbieten: Getränke zur Verfügung stellen. Ein kostenloses Wasserangebot kann sehr hilfreich sein.

► Obst/Gemüse anbieten: Obst und Salate sind wertvolle Energie- und Flüssigkeitslieferanten, ggf. mit einem lokalen Anbieter zusammenarbeiten.

► Zusätzliche Maßnahmen: Überschreitet die Lufttemperatur im Arbeitsraum +35°C, so müssen Maßnahmen, wie für Hitzearbeit üblich, ergriffen werden (Luftduschen, Wasserschleier, Entwärmungsphasen, Hitzeschutzkleidung).



Was können Beschäftigte selber für sich tun?

► nachts lüften! sofern dies technisch bzw. organisatorisch möglich ist.

► Fenster öffnen: Diejenigen, die morgens früh in das Büro kommen, öffnen alle Fenster weit und lassen Sie die kühle Morgenluft eintreten (Querlüftung). Das Büro bleibt eine Zeit lang angenehm kühl. Wird es dann wärmer, sollten die Fenster wieder geschlossen werden,

► Effektive Steuerung des Sonnenschutzes: Schließen Sie den Sonnenschutz nach der Arbeit ab den frühen Morgenstunden (Vorhänge, Jalousien) an den Bürofenstern um direkte Sonneneinstrahlung und Aufheizung zu vermeiden (ggf. automatische Messfühler einstellen),

► Geräte ausschalten: Schalten Sie Geräte aus, die Wärme abgeben und nicht in Verwendung sind, in den Pausen u.a. auch Monitore ausschalten,

► Arbeits-/Pausenzeiten anpassen: Nutzen Sie, soweit eingerichtet, die flexiblen Arbeitszeiten, kommen Sie, wenn möglich früher ins Büro. Zusätzliche kurze Pausen von ca. fünf Minuten einlegen und ggf. mit einem Aufenthalt oder leichter Tätigkeit in kühleren Bereichen verbinden. Überstunden vermeiden!

► Leicht essen! Essen Sie lieber Gemüse und Obst (u.a. Banane, Apfel, Melone) statt Currywurst mit Pommes. Fettreiche und üppige Speisen liegen schwer im Magen und belasten den Kreislauf zusätzlich. Ideal sind mehrere über den Tag verteilte kleinere Mahlzeiten.

► Trinken Sie ausreichend! Der Körper braucht normalerweise etwa 1 Liter pro 25 kg Körpergewicht Flüssigkeit pro Tag. Bei hohen Temperaturen darf es deutlich mehr sein. Trinken Sie regelmäßig kleinere Mengen und unbedingt bereits, bevor der Durst sich ankündigt. Wasser sollte die erste Wahl sein. Keinesfalls sollten die Getränke eiskalt sein – denn dadurch wird die körpereigene Wärmeproduktion wieder angekurbelt. Lauwarme Kräuter- und Früchtetees sind auch zu empfehlen. Auf Koffein oder Alkohol sollten Sie verzichten.

► Abkühlen: Öfters kaltes Wasser über die Handgelenke oder die Schläfen kühlt direkt, erfrischt und schafft Linderung. Wasseranwendungen in Form von Armgüssen, kühlenden Tüchern und Umschlägen, Benetzung der Hautoberflächen, ggf. auch Bädern, Duschen oder Fußbädern, sind sehr wirkungsvolle Kühlmethoden, soweit sie in der Praxis anwendbar sind. Tischventilatoren fördert die Kühlung durch Schweißverdunstung, aber nicht jeder verträgt die dabei mögliche Zugluft. Auch kann durch deren Betrieb Staub oder Pollen aufgewirbelt werden (Gefährdung für Allergiker!).

► Reduzierung der thermischen Lasten: Innere Wärmequellen reduzieren oder vermeiden, z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf in Betrieb nehmen (Lampen, PC, Drucker, Scanner, Kopierer).

► Mitarbeiterorientierte gelockerte Kleiderordnung: Helle, luftdurchlässige, lockere und atmungsaktive Kleidung um Wärmestau zu vermeiden, leichtes, aber sicheres Schuhwerk (z.B. „Handelsschuh“) Bei einer Hitzewelle sind meist auch Arbeitgeber, die konservative Kleiderordnung vorgeben, tolerant. Auf Krawatte und Jackett können Beschäftigte dann verzichten.



Wie können Gesundheitsstörungen durch Hitze erkannt und vermieden werden?

Auch in einem überwärmten Büroraum können gesundheitliche Störungen wie Hitzekollaps oder Hitzeerschöpfung auftreten. Deren Anzeichen wie Schwäche, blassgraue feuchtwarme Haut, Muskelkrämpfen, Übelkeit und Schwindel, Verwirrtheit, Fieber, Kreislaufkollaps oder Bewusstlosigkeit sollten rechtzeitig erkannt und Sofortmaßnahmen eingeleitet werden.


Grundsätzliche Verhaltensmaßnahmen:

■ Betroffenen an einen schattigen, kühlen Ort bringen und Ruhe bewahren
■ Portionsweise kühle, elektrolythaltige, nichtalkoholische Getränke geben
■ kühlende Umschläge, Frischluft zuführen, ggf. Dusche oder Bäder vorsehen
■ leichte und bequeme Kleidung, bzw. überflüssige Kleidung ablegen
■ Bei einer Verschlimmerung der Symptome und wenn diese länger andauern unverzüglich den Notarzt verständigen.



Bis zu dessen Eintreffen ist der Beschäftigte in kühler Umgebung bequem zu lagern bzw. bei Bewusstlosigkeit in stabiler Seitenlage. Auch sind Puls und Atmung zu kontrollieren, um eine eventuelle Herz-Lungen-Wiederbelebung zu veranlassen. Soweit vorhanden, kann im Notfall ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) eingesetzt werden. Dieser gibt über Lautsprecher Verhaltensanweisungen, misst vor dem Auslösen des Stromstoßes, ob dessen Einsatz zur Wiederbelebung notwendig ist und löst diesen ggf. automatisch aus. Diese Geräte sollten nur von geschultem Personal angewendet werden. Defibrillatoren sind heute an vielen öffentlichen Plätzen zu finden. (z. B. an Flughäfen, Bahnhöfen etc.)