Aktuelles


Zuschüsse für Arbeitsschutzberatung zur Arbeitssicherheit z.B. AMS- Bau oder Fachkraft für Arbeitssicherheit vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie




Unternehmensberatungen

Ziel des Programms:

Mit dem Zuschuss zu den Beratungskosten soll ein Anreiz gegeben werden, externes Know-how in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft zu verbessern und deren Anpassung an wirtschaftliche Veränderungen zu erleichtern. Gefördert werden Beratungen zu allen Fragen der Unternehmensführung, zum Arbeits- und Umweltschutz, zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Betrieben sowie für Unternehmer/innen.

Zielgruppe:

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses
zu den dem Antragsteller von der Beraterin
oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.
Zu den Beratungskosten können neben dem Honorar
auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters,
nicht jedoch die Umsatzsteuer, gehören.

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer
dieser Richtlinien mehrere thematisch voneinander
getrennte Beratungen gefördert werden, allgemeine Beratungen
zusammen bis zu einem Höchstbetrag von
insgesamt 3.000 Euro. Dies gilt ebenfalls für spezielle
Beratungen.
Für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen
für Unternehmerinnen und Migrantinnen oder
Migranten sowie zur Einführung familienfreundlicher
Maßnahmen gilt diese Beschränkung nicht.


Der Zuschuss beträgt für Unternehmen im Geltungsbereich
der alten Bundesländer einschließlich Berlin
50 %, in allen anderen Bundesländern sowie dem
Regierungsbezirk Lüneburg 75 % der in Rechnung gestellten
Beratungskosten (ohne Mehrwertsteuer), höchstens
jedoch 1.500 Euro je Beratung





Pflichten des Unternehmers


Die Bestellung nach §2 Sicherheitsfachkräfte / Sicherheitsfachkraft (bisher BGV A6/A7)


1. Der Unternehmer, welcher Versicherte beschäftigt, hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung
der in den §3 und §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich bestellen.


2. Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
nach besonderen Richtlinien.


3. Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gelten die Mindesteinsatzzeiten, welche wir Ihnen gerne darlegen können.


4. Abweichend von den Absätzen 2 und 3 kann der Unternehmer nach Maßgabe ein alternatives Betreuungsmodell wählen, wenn er aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und die Zahl der Beschäftigten bis zu 30 bzw. 50 beträgt. Zur Erfüllung der o.g. gesetzlichen Forderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


S.A.M - Bau